FERNSEHEN

IST MIETERSACHE

Nebenkostenprivileg & Kabelfernsehen

Kabelfernsehen ist Mietersache

Das Nebenkostenprivileg der Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften ist am 30. Juni 2024 entgültig entfallen. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen keine Kabelgebühren mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden.

Der Wegfall des Nebenkostenprivilegs ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Verbraucherfreiheit. Nutzen Sie diese neue Freiheit, um Dienste zu wählen, die Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget entsprechen.

Ab jetzt entscheiden Sie selbst…

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Sie wollen über einen Kabelanschluss Fernsehen?

Dafür müssen Sie ihren eigenen Vertrag für Kabel-TV abschließen. Wenden Sie sich einfach direkt an Ihren bisherigen Anbieter oder wählen Sie einen neuen Kabeltarif z.B. von Vodafone oder PŸUR.

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Jetzt entscheiden Sie selbst: Internet-TV statt Kabelfernsehen?

Sie wollen auf Kabelfernsehen verzichten und schauen in Zukunft lieber Internet-TV inklusive verschiedener Streamingdienste? Sie haben jetzt die Freiheit aus einer Vielzahl von Anbietern zu wählen.

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Kombinieren und sparen: Internet, Telefon & TV in einem Tarif

Alle führenden Netzbetreiber, wie die Telekom, Vodafone, 1&1 oder O2 bieten verschiedene Kombiprodukte für jeden Bedarf und Geldbeutel – auch inklusive der modernen Highspeed-Technologie Glasfaser.

Ich möchte…

Ich möchte weiter über einen Kabelanschluss Fernsehen

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Gute Nachrichten: Sie können das Kabelfernsehen über Ihren bisherigen Anbieter weiter nutzen, indem Sie bei ihm einen eigenen Vertrag abschließen. Kontaktieren Sie dafür Ihren Ansprechpartner oder Vermieter. Somit können Sie Ihren neuen Vertrag direkt nach Ablauf des bisherigen Vertrags starten lassen, ohne doppelt zu zahlen.

Sie besitzen einen Account und Login-Daten bei Ihrem Kabelanbieter? Noch besser: Dann loggen Sie sich einfach in Ihren Account ein und wählen Sie Ihren Tarif für Kabel-Fernsehen.

Sie wollen die Tarife von anderen Kabelanbietern vergleichen?  Anbieter mit eigenen Kabelnetzen sind zum Beispiel Vodafone (ehemals Kabel Deutschland und Unitymedia) und PŸUR.

Wenn Sie Vodafone Kabel-Kunde sind oder werden wollen, buchen Sie TV Connect Start – Ihr Kabel-Fernsehen läuft dann nach dem 30.06. einfach weiter. Wenn Sie PŸUR Kunde sind, wählen Sie den Tarif Basis TV, auch hier läuft Ihr Kabel-Fernsehen dann nach dem 30.06. wie gewohnt.

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung?
Ihr anschlussberater in der Nähe berät Sie gerne.
Alternativ nutzen Sie unser untenstehendes Kontaktformular. Wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen.

Ich möchte in Zukunft über Internet-TV Fernsehen

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Für Fernsehen ist nicht zwingend ein Kabel- oder Satellitenanschluss nötig. TV-Inhalte können genauso über eine Breitband- oder Hochgeschwindigkeitsinternetverbindung gestreamt werden. Hier gibt es verschiedene Anbieter mit Tarifen für ganz unterschiedliche Ansprüche – Je nach Ihren individuellen Bedürfnissen können Sie Pakete wählen, die genau zu Ihrem Medienkonsum passen.

Internet-TV bietet oftmals eine große Auswahl von Kanälen und Inhalten, einschließlich internationaler Programme. Zudem besteht oft die Möglichkeit, Programme zeitversetzt anzusehen. Noch dazu kann das Internet-Fernsehen auf verschiedenen Geräten genutzt werden, darunter Smart-TVs, Computer, Tablets und Smartphones.

Je nach Tarif können diverse Streaming-Dienste wie Netflix, Disney+ etc. sowie die passende Hardware zur Miete oder zum Kauf hinzugebucht werden.

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Ich möchte Internet, Telefon & TV preisgünstig in einem Tarif kombinieren

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Alle führenden Netzbetreiber haben diverse Kombipakete aus Internet, Telefon und Fernsehen im Angebot. Kombipakete sind oft günstiger und bieten großes Sparpotenzial – ganz besonders für Neukunden.

Diese Komplettpakete gibt es als Kabel-, DSL- und Glasfaser-Tarife. Je nach Ihren individuellen Bedürfnissen können Sie nun Pakete wählen, die besser zu Ihrem Medienkonsum passen. Ob mehr Internetgeschwindigkeit oder ein umfangreicheres TV-Programm – die Auswahl liegt nun ganz bei Ihnen.

Wenn Sie in einem Glasfaser-Ausbaugebiet liegen, kann es sehr sinnvoll für Sie sein, auf modernere Technologien wie Glasfaser umzusteigen – besonders, wenn Sie viel Wert auf ein stabiles Netz mit schnelleren und zuverlässigeren Internetverbindungen legen.

Die freie Anbieterwahl ermöglicht es Ihnen, Tarife zu vergleichen und somit potenziell günstigere Angebote zu finden.

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FAQ

Nebenkostenprivileg – Was bedeutet das eigentlich?

Das Nebenkostenprivileg ermöglicht es Vermietern oder Hausverwaltungen, die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkosten abzurechnen. Dieses Privileg ist gesetzlich im §2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) verankert.

In der Praxis funktioniert es so, dass Vermieter und Hausverwaltungen mit Kabelnetzbetreibern Sammelverträge, sogenannte Mehrnutzerverträge, abschließen. Die Mieter oder Wohnungseigentümer zahlen die Kosten über die Mietnebenkosten an den Vermieter oder die Hausverwaltung und diese leiten das Geld dann an Kabel-Anbieter weiter. Egal, ob die Mieter den Kabelanschluss benutzen, oder nicht.

Im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs beschlossen. Bereits am 1.12.2021 trat das neue Gesetz in Kraft. Es gibt jedoch eine Übergangsfrist, die am 30.06.2024 endet.

Bin ich von der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs betroffen?

Betroffen sind alle Mieter und Wohnungseigentümer, die ihren Kabelanschluss bisher über die Nebenkosten gezahlt haben.

Sie sind sich unsicher? Schauen Sie sich Ihre Nebenkostenabrechnung an uns suchen Sie nach einem Posten für die Kabelgebühren. Auch in Ihrem Mietvertrag sollte stehen, ob die Kabelanschlussgebühren bereits in den Nebenkosten enthalten sind. Alternativ kann auch Ihr Vermieter oder Ihre Hausverwaltung Auskunft geben.

Was passiert mit dem Kabelanschluss, wenn er nicht genutzt wird?

Sollten Sie in Zukunft nicht mehr über Ihren Kabelanschluss fernsehen wollen, wird der ungenutzte Kabelanschluss durch den Kabelanbieter gesperrt. Aber keine Sorge: Sobald wieder ein geeigneter Vertrag bei einem Kabelanbieter abgeschlossen wird, kann der Anschluss wie gewohnt genutzt werden.

Können Internet und Telefon über das Kabel auch ohne TV-Vertrag genutzt werden?

Ja, Sie können auch weiterhin Internet und Telefon über das Kabel beziehen, ohne das TV-Signal zu nutzen. Das neue Gesetz betrifft lediglich die TV-Verfügbarkeit über den Kabelanschluss. Ihre Internet- und Telefonverbindung läuft über ihren Kabelanschluss wie gewohnt.

Welche Alternativen habe ich zum Kabelfernsehen?

DVB-T bzw. DVB-T2 beschreibt das Fernsehen über eine digitale Antenne. In vielen Regionen können mit einer Zimmer- oder einer alten Dachantenne ca. 40 Sender in hochauflösender Qualität (HDTV) empfangen werden. Die Verfügbarkeit von Sendern kann je nach Region variieren, und Sie benötigen möglicherweise einen kompatiblen Receiver.

Mit dem klassischen IPTV kann das Fernsehprogramm per Internet empfangen werden. Einige VDSL-Anbieter haben entsprechende Angebote in Kombination mit dem VDSL-Anschluss, sowie dem passenden Receiver.

Immer mehr Menschen entscheiden sich für den Fernsehempfang per Streamingdienst. Voraussetzung hierfür ist ein breitbandiger Internetanschluss. Der Empfang am Fernsehgerät funktioniert bei modernen Smart-TVs mit einer entsprechenden App oder bei älteren Geräten mit einem HDMI-Stick zum Einstecken. Ebenso lässt sich das TV-Programm bequem über das Smartphone oder das Tablet über eine App streamen.

Die größte Programmvielfalt gibt es per Satellitenempfang, über den alle gängigen Fernsehprogramme frei und unverschlüsselt empfangen werden können. Dies erfordert jedoch die Installation einer Satellitenantenne sowie das Anschaffen eines Satellitenreceivers.

Müssen Bürgergeld-Empfänger selbst zahlen?

Momentan bekommen Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld den Kabelanschluss dann bezahlt, wenn er in den Nebenkosten enthalten ist. Durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs müssen auch Bürgergeld-Empfänger die Kosten für den TV-Anschluss selbst tragen.

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